Das Gegenkonto ist die zweite Seite eines Buchungssatzes in der doppelten Buchführung. Jeder Vorgang berührt zwei Konten: das (Bestands- oder Finanz-)Konto und das Gegenkonto, auf das der Betrag gebucht wird — etwa ein Erlös-, Aufwands- oder Verrechnungskonto.
In DATEV wird ein Buchungssatz kompakt als „Konto an Gegenkonto“ erfasst. Beispiel: Ein Verkauf über einen Zahlungsdienstleister bucht das Verrechnungskonto (z. B. Stripe 1370) im Soll gegen das Erlöskonto 8400/4400 im Haben.
Bei Exporten aus Shopify, PayPal oder Stripe steckt in einer Datei mehr als nur Umsatz: Verkäufe, Gebühren, Auszahlungen und Erstattungen brauchen jeweils ein anderes Gegenkonto. Wer alles pauschal auf ein Erlöskonto bucht, verzerrt Erlöse und GuV.
kontostapel.com liest die Transaktionsart aus dem Export (z. B. Stripes reporting_category) und ordnet jeder Zeile automatisch das passende Gegenkonto zu — Erlöse, Gebühren, Geldtransit und Erlösschmälerungen sauber getrennt und transparent angezeigt.
Shopify, PayPal, Stripe, Bank-Kontoauszug & mehr — mit korrekter Kontenzuordnung nach SKR03/SKR04.
Zum Konverter →Beide sind Seiten desselben Buchungssatzes. In DATEV wird „Konto an Gegenkonto“ gebucht; welches im Soll und welches im Haben steht, ergibt sich aus dem Vorgang.
Verkauf, Gebühr, Auszahlung und Erstattung sind buchhalterisch verschiedene Vorgänge. Getrennte Gegenkonten halten Erlöse, Aufwand und Geldtransit sauber auseinander.
Dieser Lexikon-Eintrag erklärt den Begriff allgemein und folgt dem gängigen SKR03/SKR04-Standardmapping. Er ist keine Steuerberatung — die endgültige Kontenzuordnung und Buchung bleibt in fachlicher Hand.